AGB
Der HSSM e.U. im Dienstleistungsbereich Sicherheitsfachkäfte und Sicherheitstechnische Zentren
FN 532746a Handelsgericht Wien
Geltung dieser Bedingungen
- HSSM e.U. schließt Verträge mit Auftraggebern (AG) nur in Anwendung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) ab. Die einmal vereinbarten Geschäftsbedingungen gelten – bis auf Widerruf durch HSSM e.U. – auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse als vereinbart. Soweit die Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG abgeschlossen werden, gehen unabdingbare gesetzliche Bestimmungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
- Für die Abhaltung von Schulungs-, Fort-, Ausbildungsprogrammen gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Kursanmeldung durch die/den KursteilnehmerIn.
Angebote
- Angebote der HSSM e.U. sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, freibleibend und nicht bindend. Ein beidseits verbindlicher Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von HSSM e.U. beim Kunden oder dem Leistungsbeginn von HSSM e.U. zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies betrifft auch die Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform selbst. Mündliche Auskünfte, Nebenabreden und Zusagen von Organen oder MitarbeiterInnen der HSSM e.U. sind in jedem Stadium der Vertragsabwicklung nur dann verbindlich, insoweit sie schriftliche Bestätigung finden.
- HSSM e.U. übernimmt mit der Ankündigung von Prüfungen und deren Vornahme nicht die den AG allenfalls obliegenden Verpflichtung zur Einhaltung dieses oder von Folgeprüfterminen.
- Präsentationen von Kursen durch den Kursanbieter im Internet bzw. Onlineportalen stellen kein bindendes Angebot des Kursanbieters auf Abschluss des Ausbildungsvertrages dar. Die/der KursteilnehmerIn wird dadurch lediglich dazu aufgefordert, durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars eine Anmeldung für einen Kurs durchzuführen.
Räumliche Geltung
- Angebotene Entgelte sind, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, nur für Tätigkeiten in Wien gültig.
Vertragsabschluss
- HSSM e.U. schuldet ausschließlich die vertraglich genau festgelegten Leistungen, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht werden. HSSM e.U. übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der den Aufträgen zugrundeliegenden Gesetze, Richtlinien und Normen.
- Bei der Erteilung des Auftrages wird das Auftragsvolumen schriftlich festgelegt. Falls sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendige Änderungen oder Überschreitungen des vereinbarten Auftragsvolumens ergeben sollten, ist HSSM e.U. berechtigt, diese aufgrund der vorliegenden AGB auch ohne schriftlichen Auftrag vorzunehmen, sofern das zuletzt vereinbarte Entgelt nicht um 10% überschritten wird. Überschreitet die Modifikation 10% dann sind diese vor Erbringung der zusätzlichen Leistung schriftlich zu vereinbaren. Erhöht sich durch diese Modifikation des Auftragsumfanges das zuletzt vereinbarte Entgelt um mehr als 20 %, so ist der AG berechtigt, binnen drei Tagen ab Bekanntgabe des neuen Entgeltes vom Vertrag zurück zu treten. Der AG hat aber für den bereits erbrachten Leistungsumfang eine Vergütung in der dafür vereinbarten Höhe zu entrichten.
- HSSM e.U. übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung und die Funktionsfähigkeit der ausschließlich auf technische Sicherheit überprüften Objekte, sofern dies nicht ausdrücklich Auftragsinhalt ist. Insbesondere werden Konstruktion, Werkstoffauswahl und Bau von Geräten und Anlagen nur dann einer Prüfung unterzogen, wenn sich ein Auftrag speziell auf eine derartige Leistung richtet. Dies gilt in gleicher Weise auch für Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften.
- Der AG hat HSSM e.U. bereits bei Auftragserteilung sämtliche erforderlichen Unterlagen, wie Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und Bescheinigungen vorzulegen, für sämtliche erforderliche Genehmigungen und Freigaben zu sorgen, jederzeit auftragsbezogene Auskünfte zu erteilen und vor Beginn der Prüfungen die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen, insbesondere das Prüfobjekt zugänglich zu machen. Nicht zugängliche Objekte, Räume und dergleichen werden dokumentiert vom Prüfumfang ausgenommen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der AG diesen Pflichten trotz Fristsetzung durch das HSSM e.U. nicht nach, so ist der Vertrag mit Fristablauf aufgehoben. HSSM e.U. ist in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
- HSSM e.U. ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen oder von mündlichen Auskünften des AG oder seiner MitarbeiterInnen zu überprüfen, sodass er von der Richtigkeit solcher Angaben ausgehen darf.
- HSSM e.U. ist berechtigt, die Methode und die Art der Untersuchung nach fachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
- HSSM e.U. ist berechtigt, von den ihm zur Verfügung gestellten schriftlichen Prüfgrundlagen Kopien herzustellen, zu seinem Akt zu nehmen, Daten des AG und aus dem Geschäftsverkehr mit diesem zu eigenen Zwecken in elektronischer Form gemäß des vereinbarten Auftragsverarbeitervertrages zu speichern. Der AG erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung zur Datenverwendung.
- HSSM e.U. erbringt Prüfleistungen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, mit einem, im Rahmen der Befugnisse, fachkundigen Prüfer. Für die Prüfung erforderliche oder nützliche Hilfsleistungen Dritter sind vom AG oder in dessen Namen der HSSM e.U. unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der AG hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen oder nützlichen Hilfeleistungen zur Verfügung zu stellen. Bei der Erbringung von solchen Hilfsleistungen hat der AG die geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, zu überwachen und einzuhalten.
- Zwischen HSSM e.U. als Kursanbieter und der/dem KursteilnehmerIn wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen.
- Durch ein Anmeldeformular stellt die/der KursteilnehmerIn dem Kursanbieter wichtige Daten zur Erbringung der Kursleistung zur Verfügung und verpflichtet sich zum gewissenhaften Ausfüllen desselben. Vor Absendung des Anmeldeformulars muss die/der KursteilnehmerIn die AGB zur Kenntnis nehmen.
- Jedwede Anmeldungen (persönlich, telefonisch, durch Post, E-Mail, Fax) werden längstens binnen 14 Tagen nach deren Eingang durch eine Bestätigungs-E-Mail des Kursanbieters bestätigt. Dadurch ist der Kursanbieter aber noch nicht gebunden, eine Kursleistung zu erbringen.
- Aufgrund des Ausbildungsvertrages erbringt der Kursanbieter eine Kursleistung gegenüber der/dem KursteilnehmerIn.
- Unter „Kursleistung“ ist die Abhaltung von Kursen, durch beim Kursanbieter beschäftigte und/oder beauftragte Vortragende einschließlich der Vorbereitung von Schulungsräumen, die allfällige Erstellung von Kursunterlagen und das Durchführen von Übungen und sonstigen Leistungen zu verstehen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Kurses zu erreichen.
Kursteilnahmevoraussetzungen
Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Kurs des Kursanbieters setzt ggf. das Vorliegen festgelegter Qualifikationen, Altersbegrenzungen und/oder gesetzlich normierte Bedingungen voraus.
Fristen und Termine/Verzug
- Die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des AG. Diese Zeitangaben erlangen nur dann Verbindlichkeit, wenn sie von HSSM e.U. schriftlich ausdrücklich als „verbindlich“ festgelegt worden sind. Verzögerungen berechtigen den AG nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, egal aus welchem Rechtstitel.
- Verbindlich festgelegte Fristen beginnen mit der vollständigen Übereinstimmung in allen Vertragsteilen und über sämtliche Bedingungen der Leistung und enden mit der Bereitstellung der Leistung durch HSSM e.U.. Sie verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sich der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen nach den Bestimmungen der vorliegenden AGB, aus welchen Gründen auch immer, in Verzug befindet.
- Wird die Auftragserfüllung durch Umstände verzögert, welche HSSM e.U. nicht zu vertreten hat (z.B. Betriebsstörungen, Streik, höhere Gewalt, Transporthindernisse, etc.), ist HSSM e.U. unter Ausschluss von Gewährleistungen, Irrtumsanfechtungen und/oder Schadenersatzansprüchen berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Frist angemessen zu verlängern. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich HSSM e.U. bereits in Verzug befindet. HSSM e.U. wird dies dem Kunden rechtzeitig mitteilen. HSSM e.U. ist im Rücktrittsfall berechtigt, bis dahin erbrachte Teilleistungen gegenüber dem Kunden, zu den dafür vereinbarten Preisen, abzurechnen.
Zahlungsbedingungen
- Die Leistungen werden nach den jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Anboten, Preislisten und dgl. verrechnet. Erstreckt sich die Leistungserbringung auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr oder werden Leistungen wiederholt erbracht, so werden diese entweder zu den jeweils im Zeitpunkt der einzelnen Leistungserbringung gültigen Preisen in Rechnung gestellt oder in Form von monatlichen Teilrechnungen verrechnet.
- Die Zahlung der Teil- und Gesamtrechnungen hat prompt und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen.
- Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung der HSSM e.U. schriftlich und substantiiert mitzuteilen, widrigenfalls gilt die Rechnung als anerkannt.
- Der AG ist nicht berechtigt, mit Forderungen – welcher Art auch immer – aufzurechnen, sofern diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von HSSM e.U. schriftlich anerkannt worden sind.
- Bei Kurskosten erfolgt die Rechnungslegung durch den Kursanbieter nach Anmeldung des Kursteilnehmers mit sofortiger Fälligkeit. Spätestens bei Kursbeginn muss der Einzahlungsnachweis erfolgen.
Ausbildungsrücktritt und Stornogebühren
- Die/der KursteilnehmerIn hat das Recht im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes innerhalb einer Frist von 7 Werktagen ab Vertragsvereinbarung kostenfrei vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten, sofern der vereinbarte Kursbeginn nicht innerhalb dieser 7 Werktage beginnt.
- Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn die Rücktrittserklärung beim Kursanbieter eingelangt ist oder wenn die schriftliche Rücktrittserklärung beim Kursanbieter persönlich abgegeben wird.
- Für den Fall eines verschuldeten und nicht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgten Rücktritts sind nachfolgende Stornogebühren zu zahlen:
- Zwischen dem 15. bis einschließlich 1. Tag vor Kursbeginn, 50% der vereinbarten Kurskosten.
- Am Tag des vereinbarten Kursbeginns, 100% der vereinbarten Kurskosten
- Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung, ungeachtet der Rücktrittsgründe und/oder allfälliger Verschulden, fällig.
Ausschluss, Rücktritt durch Kursanbieter
- Die/der KursteilnehmerIn verpflichtet sich zur Einhaltung der bestehenden Kurs- und Hausordnungen und kann aus bestimmten Gründen (wie bei Vertrauensunwürdigkeit insbesondere durch sittenwidriges Verhalten wie z.B. Suchtmittelmissbrauch) von einem Kurs ausgeschlossen werden.
- Der Kursanbieter behält sich vor, einen Kurs aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit des Vortragenden, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) abzusagen. In diesen Fällen erfolgt durch den Kursanbieter die Refundierung geleisteter Einzahlungen ohne Abzüge.
Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forderung, werden alle offenen Forderungen – auch solche aus anderen Aufträgen und unabhängig von einer abweichenden Zahlungsvereinbarung – sofort fällig und HSSM e.U. kann wahlweise sofort Zahlung der noch offenen Forderungen verlangen und bis zur Zahlung mit der Auftragserfüllung zuwarten, oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
- Bei einem Zahlungsverzug juristischer Personen von ≥ 14 Tagen erfolgt eine Zahlungserinnerung.
- Bei einem Zahlungsverzug juristischer Personen von ≥ 28 Tagen erfolgt eine Mahnung (zweite Zahlungserinnerung), Verzugszinsen in der Höhe von 4 % des Basiszinssatzes werden verrechnet und Mahnkosten in Höhe von € 15,00 werden in Rechnung gestellt.
- Der AG verpflichtet sich weiters, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechend der Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen der HSSM e.U. zu ersetzen. Dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht insbesondere, die außergerichtlichen Kosten, die Mahnkosten, die Kosten eines Inkassounternehmens (nach Maßgabe der in der Verordnung des BM f. wirtschaftliche Angelegenheiten vom BGBI 141/96, dargestellten, nach § 4 Abs 2 dieser Verordnung valorisierten Vergütungen für Inkassodienstleistungen), sowie die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten soweit sie zweckdienlich und notwendig waren.
- Preisangaben verstehen sich im Zweifel exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, die vom AG in ihrer jeweiligen Höhe ebenfalls zu bezahlen sind.
- Mehrere Vertragspartner haften zur ungeteilten Hand.
Gewährleistung
- Ist der AG nicht Verbraucher im Sinne des KSchG, so hat er das Werk oder die Dienstleistungen der HSSM e.U. unverzüglich nach Leistungserbringung zu prüfen und festgestellte bzw. feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeder Haftung der HSSM e.U. unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auslieferung des Gutachtens, Prüfberichtes oder dgl. schriftlich geltend zu machen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, jedoch noch innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich zu rügen. Allfällige Mängelrügen berechtigen nicht zu teilweiser oder gänzlicher Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen.
- Gewährleistungsansprüche des AG beschränken sich nach Wahl der HSSM e.U. auf Verbesserung oder Ersatzlieferung. HSSM e.U. ist berechtigt, eine angemessene Zahl von Verbesserungsversuchen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen, zumindest jedoch zwei. Führen die Versuche zur Verbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg oder ist die Verbesserung bzw. Ersatzlieferung wirtschaftlich untunlich, hat der AG das Recht auf Wandlung des Vertrages bzw. Preisminderung. Die Wandlung wegen unwesentlicher, unbehebbarer Mängel ist ausgeschlossen. Diesfalls erfolgt eine angemessene Preisminderung.
- Gewährleistungsansprüche des AG – auch für so genannte unkörperliche Werke, also beispielsweise für Gutachten – verfristen in einem Jahr nach Abschluss der Leistungserbringung durch HSSM e.U.. Die Gewährleistungsfrist wird weder durch Verbesserung, noch durch Verbesserungsversuche verlängert oder unterbrochen, vor allem dann nicht, wenn diese außerhalb der hiermit vereinbarten Gewährleistungsfrist erfolgen.
- Schadenersatzansprüche und Forderungen auf und aus Irrtumsanfechtungen, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung oder Leistung resultieren, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn Mitarbeiter der HSSM e.U. hätten derartige Ansprüche vorsätzlich oder grob fahrlässig begründet.
- Der Kursanbieter HSSM e.U. leistet Gewähr für die Aktualität der zugrundeliegenden Curricula seiner Kursangebote.
- Der Kursanbieter HSSM e.U. leistet Gewähr für die Qualität der abgehaltenen Kurse. Insbesondere stellt er sicher, dass seine Vortragenden mit den erforderlichen Kenntnissen vertraut sind.
Haftung
- Macht der Vertragspartner gegen HSSM e.U. Schadenersatzansprüche geltend, so ist er sowohl bezüglich der Verursachung, Rechtswidrigkeit, als auch hinsichtlich des Verschuldens sowie des Verschuldensgrades beweispflichtig. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen an Dritte und dergleichen ist unzulässig.
- Entsteht dem AG durch eine von HSSM e.U. verschuldete Überschreitung einer verbindlich vereinbarten Leistungsfrist ein Schaden, kann dieser höchstens in Höhe von 5 % des von der Verspätung betroffenen Teils des Auftrages geltend gemacht werden.
- Die nachstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für deliktische Forderungen, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren.
- Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus der Tätigkeit als betriebseigene oder externe Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) im Sinne der österreichischen gesetzlichen Bestimmungen (u.a. sind sämtliche Aufgaben der Evaluierung inkludiert) und/oder als Planungs- und/oder Baustellenkoordinator nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG für die Erfüllung gerechtfertigter und die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche (Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
- Die Versicherungssumme für Personenschäden und sonstige Schäden beträgt: € 2.750.000,-.
- Haftungsausschlüsse gelten für alle Arten unbegründeter Ansprüche.
- Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Unternehmens, für seine Organe und MitarbeiterInnen sowie die persönliche Haftung der Organe und MitarbeiterInnen des Unternehmens.
- Eine Haftung der HSSM e.U. für leichte Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht Organe oder MitarbeiterInnen sind, ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der HSSM e.U. für ErfüllungsgehilfInnen, die nicht Organe oder MitarbeiterInnen sind, sowie aus Fehlverhalten von Organen und MitarbeiternInnen, soweit ihnen gegenüber entgegen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung begründet werden kann, gegenüber allen Personen, die nicht Konsumenten im Sinne des KSchG sind, begrenzt.
- Schadenersatzansprüche des AG sind, außer bei Vorsatz der HSSM e.U. oder deren Organen/leitenden MitarbeiternInnen, ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis durch HSSM e.U. oder deren Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden. Alle etwaigen Schadenersatzansprüche des AG gegenüber HSSM e.U. (außer bei Vorsatz des Unternehmens oder dessen Organen/leitenden MitarbeiternInnen) verjähren binnen einem Jahr ab Kenntnis des AG von seinem Anspruch, soweit nicht die Bedingungen an anderer Stelle oder das Gesetz eine kürzere Verjährung anordnen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Delikten.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in den Punkten gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.
- Sofern HSSM e.U. dem AG gegenüber für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen seiner Organe, MitarbeiterInnen sowie Erfüllungsgehilfen zu haften hat, kann er die Abtretung eines allfälligen Schadenersatzanspruches des AG gegenüber dem Organ, MitarbeiterInnen sowie ErfüllungsgehilfInnen der HSSM e.U. verlangen.
- Sofern Dritte, die weder mit bei HSSM e.U. noch mit dem AG in einem Vertragsverhältnis stehen, aufgrund des Vertrages zwischen HSSM e.U. und dem AG Ansprüche gegen HSSM e.U., seinen Organen, MitarbeiterInnen sowie ErfüllungsgehilfInnen erheben, die nicht auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Handeln der HSSM e.U., seinen Organen, MitarbeiterInnen sowie ErfüllungsgehilfInnen zurückzuführen sind, hat der Kunde der HSSM e.U. bzw. dessen ErfüllungsgehilfInnen schad- und klaglos zu halten.
- Für Schäden an Prüfkörpern, die durch Prüfungen, Tests und dgl. entstehen, die gemäß den Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Prüfung durchgeführt wurden, übernimmt das HSSM e.U. keine Haftung.
- Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Verdienstentgang, sonstige Vermögensschäden, Zinsschäden, etc. ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine allenfalls dennoch bestehende gesetzliche Haftung unterliegt jedenfalls sämtlichen angeführten Einschränkungen.
Urheberrechte
- Sämtliche Urheberrechte an den von HSSM e.U. erstellten Prüf-, Inspektions- und Überwachungsberichten, Zertifikaten, Gutachten, Lehrunterlagen, Berechnungen und dergleichen verbleiben bei HSSM e.U.. Die Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung der Leistung über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der HSSM e.U.. Bei Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung der Leistungen ist der Kunde für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Er hat HSSM e.U. insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
- KursteilnehmerInnen dürfen die Kursunterlagen nur für die eigene Nutzung und nur in der herausgegebenen Form verwenden.
- Alle Rechte an den Kursunterlagen bleiben beim Kursanbieter und dürfen von der/vom KursteilnehmerIn weder reproduziert, bearbeitet, gespeichert, vervielfältigt und/oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden.
Teilnahmebestätigungen, Zeugnisse
- Für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung sind alle Unterrichtseinheiten im dafür erforderlichen prozentuellen zu besuchen. Ein Kurs umfasst die jeweils angeführte Anzahl an Unterrichtseinheiten, wobei diese üblicherweise 50 Minuten umfassen und aus theoretischen und/oder praktischen Teilen bestehen kann.
- Falls eine Prüfung (Erfolgskontrolle) vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses und/oder einer anderen Leistungsbewertung, sofern die Voraussetzungen zur Ausstellung vorliegen (positiver Abschluss).
- Duplikate von Bestätigungen und/oder Zeugnissen können kostenpflichtig (€ 15,00 Bearbeitungsgebühr) nach Vorlage einer amtlichen Identitätsbestätigung beim Kursanbieter angefordert werden.
Geheimhaltung/Vertraulichkeit/Datenschutz
- HSSM e.U. hat seine MitarbeiterInnen und sonstige ErfüllungsgehilfInnen zur Verschwiegenheit über alle ihnen durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen verpflichtet. Die Schweigepflicht reicht grundsätzlich unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
- Der AG gestattet HSSM e.U., dass sie von schriftlichen Unterlagen, Zeichnungen, Plänen usw. die HSSM e.U. zur Einsicht überlassen werden und die für die Auftragserfüllung notwendig sind, Kopien für die Akten der HSSM e.U. zu erstellen.
- Der AG gestattet HSSM e.U. die Speicherung und elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Österreichischen Datenschutzgesetzes.
- Informationen bzw. Daten des AG werden ausschließlich im Falle einer gesetzlich zwingenden Offenlegung an Dritte weitergegeben.
- Der AG und der AN schließen vor Auftragserteilung einen entsprechenden Auftragsverarbeitervertag ab.
Hilfsmaterial
- Die Kosten für Hilfsmittel, die nicht zur Standardausrüstung der HSSM e.U. gehören, gehen zu Lasten des AG.
Beistellungen
- Die Beistellung (Anschluss und Lieferung) von Wasser, Strom, Beleuchtung, Datenverbindung im erforderlichen Ausmaß sowie Arbeitsgerüsten, die sich für die Ausführung der Prüfarbeiten eignen und die den geltenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften genügen, gehen zu Lasten des AG, der auch für ihre Bereitstellung zeitgerecht zu sorgen hat.
Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts, österreichisches Recht als vereinbart. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen, die zu Lasten des Auftragnehmers gehen, sind unwirksam. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, Österreich.